- Personalstatut
- Per|so|nal|sta|tutdas; -[e]s, -en<zu ↑personal>die Rechtsordnung, die für alle persönlichen Rechtsverhältnisse eines Menschen od. einer juristischen Person maßgebend ist (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Personalstatut — Personalstatut, die Rechtsordnung, die für alle persönliche Rechtsverhältnisse eines Menschen oder einer juristischen Person maßgebend ist. Nach dem Personalstatut richten sich entsprechend dem deutschen internationalen Privatrecht traditionell … Universal-Lexikon
Personalstatut — Im Internationalen Privatrecht (IPR) ist das Personalstatut die Gesamtheit der Vorschriften einer Rechtsordnung über die persönlichen Lebensverhältnisse einer Person (Personenstands , Familien und Erbrecht). Während das Personalstatut früher im… … Deutsch Wikipedia
Erblasser — Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, dem Erblasser, ein. Zu diesem Zeitpunkt geht nach deutschem Recht ihr Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über, § 1922 Abs. 1 BGB. Maßgeblich für… … Deutsch Wikipedia
Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… … Deutsch Wikipedia
Kulturelle Identität — Unter Kultureller Identität versteht man das Zugehörigkeitsgefühl eines Individuums oder einer sozialen Gruppe zu einem bestimmten kulturellen Kollektiv. Dies kann eine Gesellschaft, ein bestimmtes kulturelles Milieu oder auch eine Subkultur sein … Deutsch Wikipedia
Rechtsstatut — Das Statut (lat. statutum „Festsetzung“), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet: allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine… … Deutsch Wikipedia
Statuten — Das Statut (lat. statutum „Festsetzung“), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet: allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine… … Deutsch Wikipedia
Vertragsstatut — Der fünfte Abschnitt des EGBGB regelt das deutsche Internationale Privaterecht des Schuldrechts in den Unterabschnitten ‚Vertragliche Schuldverhältnisse‘ (Art. 27–37) und ‚Außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 38–42)‘. Die deutschen IPR… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit (Liechtenstein) — Die Rechtsfähigkeit wird in Liechtenstein durch Art. 9 Abs. 1 PGR geregelt. Dieser bestimmt: „Rechtsfähig ist jedermann“.[1] „Für alle Menschen (natürlichen Personen) besteht demgemäss in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit,… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit (Österreich) — Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft hat jede natürliche Person, unabhängig von Alter und Geisteszustand, d.h., jeder ist rechtsfähig. So kann zum… … Deutsch Wikipedia