Personalstatut

Personalstatut
Per|so|nal|sta|tut
das; -[e]s, -en
<zu ↑personal>
die Rechtsordnung, die für alle persönlichen Rechtsverhältnisse eines Menschen od. einer juristischen Person maßgebend ist (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Rechtsstatut — Das Statut (lat. statutum „Festsetzung“), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet: allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine… …   Deutsch Wikipedia

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  • Vertragsstatut — Der fünfte Abschnitt des EGBGB regelt das deutsche Internationale Privaterecht des Schuldrechts in den Unterabschnitten ‚Vertragliche Schuldverhältnisse‘ (Art. 27–37) und ‚Außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 38–42)‘. Die deutschen IPR… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähigkeit (Liechtenstein) — Die Rechtsfähigkeit wird in Liechtenstein durch Art. 9 Abs. 1 PGR geregelt. Dieser bestimmt: „Rechtsfähig ist jedermann“.[1] „Für alle Menschen (natürlichen Personen) besteht demgemäss in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit,… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähigkeit (Österreich) — Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft hat jede natürliche Person, unabhängig von Alter und Geisteszustand, d.h., jeder ist rechtsfähig. So kann zum… …   Deutsch Wikipedia

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