- partiarisch
- par|ti|a|risch<zu ↑Part>mit Gewinnbeteiligung (Wirtsch., Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
partiarisch — par|ti|a|risch <Adj.> (Wirtsch., Rechtsspr.): mit Gewinnbeteiligung … Universal-Lexikon
Partiarische Beteiligung — Die Partiarische Beteiligung wird als eine Sonderform einer stillen Beteiligung an einem Unternehmen definiert. Der partiarisch Beteiligte wird nicht zum Gesellschafter. Besonderheiten bei einer partiarischen Beteiligung sind eine Rückzahlung des … Deutsch Wikipedia
Partiarisches Darlehen — Ein partiarisches Darlehen (Beteiligungsdarlehen) ist eine Sonderform des Darlehens im Sinne von § 488 BGB. Als Entgelt für die Überlassung des Darlehens wird ein Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens oder eines Geschäfts, zu dessen… … Deutsch Wikipedia