parteilich

parteilich
par|tei|lich:
a) eine Partei betreffend, Partei ergreifend;
b) die Grundsätze einer Partei vertretend.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • parteilich — par·tei·lich Adj; 1 eine ↑Partei (1,2,3) betreffend <meist Interessen, Grundsätze> 2 so, dass der Betreffende (in einem Streit) seinen Standpunkt vertritt oder für jemanden / etwas Partei ergreift <parteilich handeln> || zu 2… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • parteilich — Partei: Das seit mhd. Zeit als partīe »Abteilung; Personenverband« bezeugte Wort bezeichnet zunächst allgemein eine Gruppe von Personen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen und Zwecke zu verfolgen. Insbesondere gilt es dann im… …   Das Herkunftswörterbuch

  • parteilich — par|tei|lich 〈Adj.〉 1. bewusst auf der Seite einer Partei stehend 2. parteiisch * * * par|tei|lich <Adj.>: 1. eine Partei betreffend. 2. [nach russ. partijnyj] a) (kommunist.) bewusst od. unbewusst die Interessen einer bestimmten Klasse… …   Universal-Lexikon

  • parteilich — par|tei|lich 〈Adj.〉 bewusst auf der Seite einer Partei stehend …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • parteilich — par|tei|lich (im Sinne einer politischen Partei, eine Partei betreffend) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • unparteilich — ụn|par|tei|lich 〈Adj.〉 1. nicht parteilich 2. unparteiisch, neutral * * * ụn|par|tei|lich <Adj.>: 1. nicht parteilich. 2. unparteiisch. * * * ụn|par|tei|lich <Adj.>: 1. nicht parteilich. 2. unparteiisch …   Universal-Lexikon

  • Sprachgebrauch in der DDR — Unter Sprachgebrauch in der DDR sind sprachliche Erscheinungen zusammengefasst, die in Lexik und Stilistik nur oder besonders in der Deutschen Demokratischen Republik gebräuchlich waren. Dieses betrifft sowohl Begriffe der Alltagssprache als auch …   Deutsch Wikipedia

  • Gunst — Erbarmen; Mitleid; Gnade; Wohlwollen * * * Gunst [gʊnst], die; : a) [durch eine höher gestellte Person] auf jmdn. gerichtete wohlwollende Gesinnung: jmds. Gunst erwerben, genießen; in jmds. Gunst stehen. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

  • Rechtsstaat — Rẹchts|staat 〈m. 23〉 Staat, in dem die Regierungsgewalt durch eine Rechtsordnung begrenzt u. die rechtl. Stellung des Bürgers gesichert ist * * * Rẹchts|staat, der (Politik): Staat, der [gemäß seiner Verfassung] das von seiner Volksvertretung… …   Universal-Lexikon

  • sozialistischer Realismus in der Literatur —   Der Begriff »sozialistischer Realismus« bezeichnet die im sowjetischen Russland entstandene Doktrin in Literatur, bildender Kunst, Architektur, Musik und Film, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf eine Reihe anderer Länder übertragen wurde und… …   Universal-Lexikon

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