Partei

Partei
Par|tei
die; -, -en
<aus fr. partie »Teil, Abteilung, Gruppe; Beteiligung« zu partir »teilen«, dies über vulgärlat. partire aus lat. partiri zu pars, vgl. ↑Part>:
1. Organisation, Vereinigung von Personen mit gleichen politischen Überzeugungen, die den Zweck verfolgen, bestimmte Ziele zu verwirklichen.
2. Beklagter od. Kläger in Rechtsstreitigkeiten.
3. Mietpartei, Wohnungsinhaber in einem [Miets]haus.
4. Gruppe von Gleichgesinnten.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • PARTEI — für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Partei­vor­sit­zender …   Deutsch Wikipedia

  • Partei — Sf std. (13. Jh.) Entlehnung. Im Mittelhochdeutschen (mhd. partīe) entlehnt aus afrz. partie, einem substantivierten Partizip von afrz. partir teilen , aus l. partīrī, zu l. pars (partis) Teil . Das Wort bezeichnet im frühen Deutschen den… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Partei — Partei: Das seit mhd. Zeit als partīe »Abteilung; Personenverband« bezeugte Wort bezeichnet zunächst allgemein eine Gruppe von Personen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen und Zwecke zu verfolgen. Insbesondere gilt es dann im… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Partei — * Partei ist organisierte Meinung. «Benjamin Disraeli [1804 1881]; brit. Politiker» Ich bin grundsätzlich gegen alle Parteien. Als Demokrat wähle ich natürlich eine, aber nur im Sinne vom kleineren übel. «Werner Finck» Wer sich nicht mit Politik… …   Zitate - Herkunft und Themen

  • Partei — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Bsp.: • Welcher Partei gehört er an? …   Deutsch Wörterbuch

  • Partei — Partei, 1) mehre Dinge Einer Art in unbestimmter Menge; 2) bes. von Menschen, welche einen gemeinschaftlichen Zweck haben, od. ein gleiches Interesse an etwas nehmen; mit Andeutung des Zwecks spricht man von Religionsparteien, politischen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Partei — (v. lat. pars, »Teil«), im Rechtsleben Bezeichnung für denjenigen, der als streitender Teil, sei es in der Parteirolle des Klägers oder des Beklagten, vor Gericht auftritt; dann im öffentlichen und namentlich im politischen Leben die zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Partei — (vom lat. pars, Teil), im Rechtsstreite die streitenden Teile; im öffentlichen Leben eine durch gleiche Zwecke und Ziele verbundene Anzahl von Menschen. Parteiprozeß, s. Anwaltsprozeß …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Partei — Partei, vor Gericht, die streitenden Personen; P.verhandlung, ihre Vorträge …   Herders Conversations-Lexikon

  • Partei — Die Politische Partei (v. lat.: pars, partis = Teil, Richtung) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb des umfassenderen politischen Verbandes (Staat o.ä.) danach streben, politische Macht und… …   Deutsch Wikipedia

  • Partei — politische Kraft (umgangssprachlich) * * * Par|tei [par tai̮], die; , en: 1. politische Organisation mit einem bestimmten Programm, in der sich Menschen mit der gleichen politischen Überzeugung zusammengeschlossen haben: eine bestimmte Partei… …   Universal-Lexikon

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