offiziell

offiziell
of|fi|zi|ell
<aus gleichbed. fr. officiel, dies aus (m)lat. officialis »zur Pflicht, zum Amt gehörig«>:
1. amtlich, von einer Behörde, Dienststelle ausgehend, bestätigt;
Ggs. ↑inoffiziell
2. feierlich, förmlich;
Ggs. ↑inoffiziell

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • offiziell — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • amtlich • Amts Bsp.: • Die Nachricht ist jetzt offiziell. • Er hat eine wichtige Amtsstellung inne. • Der zweite Sonntag im Juni ist der offizielle Geburtstag der Queen …   Deutsch Wörterbuch

  • offiziell — Adj. (Grundstufe) von einer Behörde bekanntgegeben Synonyme: formell, amtlich Beispiele: Morgen beginnt der offizielle Besuch des Präsidenten in den USA. Wir wurden auf dem Flughafen offiziell begrüßt …   Extremes Deutsch

  • Offizĭell — (lat.), das von einer Behörde Ausgehende, also soviel wie amtlich; z. B. offizielle Nachricht, offizielle Zeitung. Wo eine Behörde nicht geradezu amtlich auftritt, aber doch so, daß den von ihr veranlaßten Kundgebungen oder Vorschlägen ein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Offiziéll — (frz. officiel), unmittelbar von einer Behörde ausgehend, amtlich …   Kleines Konversations-Lexikon

  • offiziell — Adj std. (18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. officiel, dieses über ne. official aus l. officiālis zum Amt gehörig , zu l. officium Pflicht, Amt , weiter zu l. opus n. Werk und l. ops Werk und l. facere tun (infizieren) als Werkverrichtung .… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • offiziell — »amtlich, öffentlich; förmlich«: Das Adjektiv wurde im 18. Jh. aus gleichbed. frz. officiel entlehnt, das auf lat. officialis »zur Pflicht, zum Amt gehörend« zurückgeht. Das lat. Adjektiv erscheint daneben auch unmittelbar im Dt., aber nur in… …   Das Herkunftswörterbuch

  • offiziell — Sie bekommen von uns eine offizielle Einladung …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • offiziell — amtlich; glaubwürdig; dienstlich; nachschlagbar; wohlbekannt; wohldefiniert; nachlesbar; allgemein verfügbar * * * of|fi|zi|ell [ɔfi ts̮i̯ɛl] <Adj.> /Ggs. inoffiziell/: 1. a) in amtlichem A …   Universal-Lexikon

  • offiziell — of·fi·zi·ẹll Adj; 1 im Auftrag der Regierung oder eines Amtes (gemacht) ≈ amtlich ↔ inoffiziell <eine Bekanntmachung, eine Mitteilung; die Linie, der Kurs; etwas offiziell bestätigen>: ein Land offiziell anerkennen; jemandem einen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • offiziell — of|fi|zi|ẹll 〈Adj.〉 Ggs.: inoffiziell 1. 〈i. e. S.〉 a) eine offizielle Nachricht, Meldung amtlich beglaubigte, verbürgte N., M.; etwas offiziell bekannt geben b) offizieller Anzug vorgeschriebener (dunkler) A. 2. 〈i. w. S.〉 förmlich, feierlich;… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • offiziell — 1. a) amtlich, amtshalber, behördlich[erseits], dienstlich, formell, geschäftlich, öffentlich, regulär, von Amts wegen; (Rechtsspr.): ex officio. b) [allgemein]gültig, beglaubigt, bestätigt, verbindlich, verbürgt. 2. dienstlich, formell, förmlich …   Das Wörterbuch der Synonyme

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