- Offizialat
- Of|fi|zi|a|latdas; -[e]s, -e<mlat. officialatus »zu den Amtspflichten gehörend«>[erz]bischöfliche kirchliche Gerichtsbehörde.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Offizialāt — (neulat.), Geschäftskreis, Bezirk, Amtslokal eines Offizials, besonders die bischöfliche Gerichtsbehörde, die seit dem Tridentinum Klagesachen, zumal Ehestreitsachen, in erster Instanz behandelt unter Ausschluß einer konkurrierenden… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Offizialat — Ein Offizial ist der Vorsteher eines römisch katholischen Kirchengerichtes (tribunal ecclesiasticum). Als Gerichtsvikar des Bischofs spricht der Offizial in dessen Namen Recht. Gelegentlich wird er auch als Diözesan bzw. (in Erzbistümern)… … Deutsch Wikipedia
Offizialat — Of|fi|zi|a|lat 〈n. 11〉 bischöfl. Gerichtsbehörde * * * Offizialat [mittellateinisch] das, (e)s/ e, katholisches Kirchenrecht: seit dem 13. Jahrhundert ständig eingerichtete bischöfliche Gerichtsbehörde, an deren Spitze der vom Bischof ernannte… … Universal-Lexikon
Offizialat (Herzogtum Westfalen) — Beim Offizialat in Werl handelte es sich um eine Gründung des 15. Jahrhunderts durch den Erzbischof von Köln. Es war das westfälische Gegenstück zum Kölner Offizialat. Schon bald entwickelte es sich zum höchsten geistlichen und weltlichen Gericht … Deutsch Wikipedia
Offizialat — Of|fi|zi|a|lat 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e; kath. Kirche〉 bischöfl. Gerichtsbehörde … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Bischöflich Münstersches Offizialat — Bistum Münster (braun) mit Offizialatsbezirk Oldenburg (dunkelbraun) Das Bischöflich Münstersche Offizialat ist eine regionale Kirchenbehörde des römisch katholischen Bistums Münster mit Sitz in Vechta. Seine Zuständigkeit umfasst die… … Deutsch Wikipedia
Diözesanrichter — Ein Offizial ist der Vorsteher eines römisch katholischen Kirchengerichtes (tribunal ecclesiasticum). Als Gerichtsvikar des Bischofs spricht der Offizial in dessen Namen Recht. Gelegentlich wird er auch als Diözesan bzw. (in Erzbistümern)… … Deutsch Wikipedia
Ehegerichtsbarkeit — Ein Offizial ist der Vorsteher eines römisch katholischen Kirchengerichtes (tribunal ecclesiasticum). Als Gerichtsvikar des Bischofs spricht der Offizial in dessen Namen Recht. Gelegentlich wird er auch als Diözesan bzw. (in Erzbistümern)… … Deutsch Wikipedia
Offizialgericht — Ein Offizial ist der Vorsteher eines römisch katholischen Kirchengerichtes (tribunal ecclesiasticum). Als Gerichtsvikar des Bischofs spricht der Offizial in dessen Namen Recht. Gelegentlich wird er auch als Diözesan bzw. (in Erzbistümern)… … Deutsch Wikipedia
Inhausersiel — Wappen Deutschlandkarte Datei:Coat of arms Wilhelmshaven 1948.png … Deutsch Wikipedia