- notionieren
- no|ti|o|nie|ren<zu ↑...ieren>(österr.) einer Behörde zur Kenntnis bringen.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
notionieren — no|ti|o|nie|ren <sw. V.; hat (österr.): einer Behörde zur Kenntnis bringen … Universal-Lexikon