Lombardgeschäft
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Lombardgeschäft — etc., s. Lombard … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lombardgeschäft — Lombardgeschäft, lombardieren, s. Lombard … Kleines Konversations-Lexikon
Lombardgeschäft — Lọm|bard|ge|schäft 〈n. 11〉 = Lombard * * * Lọm|bard|ge|schäft, das (Bankw.): von einer Bank mit Lombardkrediten getätigtes Geschäft. * * * Lọmbardgeschäft, ein Kreditgeschäft der Banken, bei dem ein kurzfristiges Darlehen gegen Verpfändung… … Universal-Lexikon
Lombardgeschäft — Lọm|bard|ge|schäft 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 Beleihung von Wertpapieren; Syn. Lombard [Etym.: verkürzt <frz. maison de Lombard »Leihhaus« (lombardische Banken betrieben diese Geschäfte zuerst)] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Lombardgeschäft — Lọm|bard|ge|schäft (Bankwesen) … Die deutsche Rechtschreibung
Lombard — Lọm|bard 〈m. 1 oder n. 11; Bankw.〉 Beleihung (von Wertpapieren); Sy Lombardgeschäft [verkürzt <frz. maison de Lombard „Leihhaus“; lombardische Banken betrieben diese Geschäfte zuerst] * * * Lọm|bard [auch: … bart ], der od. das; [e]s, e [frz … Universal-Lexikon
Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aktivgeschäfte — Aktivgeschäfte, im Bankwesen diejenigen Geschäfte, die für den Geschäftsinhaber ein Guthaben begründen, wie die Diskontierung von Wechseln, das Lombardgeschäft, die hypothekarischen Darlehen etc. Den Gegensatz zu den Aktivgeschäften bilden die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bankgebäude — (hierzu Tafel »Bankgebäude« mit Text) werden je nach Art und Umfang des Geldverkehrgeschäfts, dem sie dienen, sehr verschieden gestaltet. In der Regel bedürfen sie dreier Raumgruppen, und zwar für die Direktion, die Bureaus, die Kasse; dazu die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kreditgeschäft — Kreditgeschäft, ein Geschäft, bei dem der Käufer nicht bar bezahlt, sondern Kredit in Anspruch nimmt. Der Handelsverkehr kennt folgende Kreditgeschäfte: 1) den Kreditkauf, d. h. ein Kauf, bei dem der Kaufpreis gestundet wird, 2) den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon