Konvalidation

Konvalidation
Kon|va|li|da|ti|on
[...v...] die; -en
<zu ↑kon... u. ↑Validation>
Gültigmachung einer [noch] nicht gültigen Ehe nach dem kath. Kirchenrecht

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Konvalidation —   [lateinisch, zu valere »Geltung haben«] die, / en, katholisches Kirchenrecht: die »Gültigmachung« einer kirchlich ungültig geschlossenen Ehe durch Aufhebung des Grundes der Ungültigkeit. Die Konvalidation erfolgt durch den Diözesanbischof oder… …   Universal-Lexikon

  • Eherecht (Katholische Kirche) — Das Eherecht der katholischen Kirche geht davon aus, dass die Ehe eine von Gott gewollte natürliche Einrichtung (Institution) zwischen einem Mann und einer Frau ist. Die Ehe ist nach katholischem Glauben ein von Jesus Christus eingesetztes… …   Deutsch Wikipedia

  • Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) — Die Gültigmachung der Ehe ist nach dem römisch katholischen kanonischen Recht ein Weg, Ehen zu ordnen, die ungültig geschlossen wurden oder deren Gültigkeit zweifelhaft ist. Grundsätzlich müssen für die Gültigkeit einer Ehe drei Bedingungen… …   Deutsch Wikipedia

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