- Kompulsorium
- Kom|pul|so|ri|umdas; -s, ...ien [...i̯ən]<aus gleichbed. mlat. compulsorium>(veraltet) Mahnschreiben [eines übergeordneten Gerichts an ein untergeordnetes zur Beschleunigung einer Rechtssache]
Das große Fremdwörterbuch. 2013.