Kommissar

Kommissar
Kom|mis|sar
der; -s, -e
<aus mlat. commissarius »mit der Abwicklung eines Geschäfts Beauftragter« zu lat. committere, vgl. ↑kommittieren>:
1. [vom Staat] Beauftragter.
2.
a) (ohne Plur.) Dienstrangbezeichnung [für Polizeibeamte];
b) Träger des Dienstgrades Kommissar.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Kommissär — Kommissar * * * Kom|mis|sar [kɔmɪ sa:ɐ̯], der; s, e, Kom|mis|sa|rin [kɔmɪ sa:rɪn], die; , nen: 1. Person, die von einem Staat mit einem besonderen Auftrag ausgestattet ist und spezielle Vollmachten hat: ein hoher Kommissar; eine Kommissarin… …   Universal-Lexikon

  • Kommissar — Kommissär (schweiz.) * * * Kom|mis|sar [kɔmɪ sa:ɐ̯], der; s, e, Kom|mis|sa|rin [kɔmɪ sa:rɪn], die; , nen: 1. Person, die von einem Staat mit einem besonderen Auftrag ausgestattet ist und spezielle Vollmachten hat: ein hoher Kommissar; eine… …   Universal-Lexikon

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  • Kommissär — heißt so viel wie Kommissionär, ein selbständiger Kaufmann, der Handelsgeschäfte für Dritte gegen Provision abwickelt. in Süddeutschland manchmal so viel wie Kommissar im Sinne von Beauftragter (so heißt in Bayern der Polizeidienstgrad zwar… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommissār — (lat.; Kommissär, franz.), ein, namentlich von Staats wegen, mit etwas Beauftragter (s. Gesandter, S. 671), oft als Titel (Bezirks , Distrikts , Zivil , Polizei und Regierungskommissar etc.). An den Sitzungen parlamentarischer Körper nehmen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kommissar — Kommissār (lat.), Kommissär (frz.), ein von einem Auftraggeber, bes. dem Staate, mit einem Spezialauftrag (Kommissorĭum) Betrauter, oft als Titel (Distrikts , Polizei , Regierungs K.). Kommissariāt, Amt, Stellung eines K.; im Militärwesen s.v.w.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kommissar — Sm std. (15. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus ml. commissārius Beauftragter zu l. committere (Kommission). Die Bedeutung ist zunächst Geschäftsführer , erst später auch im Verwaltungsbereich gebraucht. Adjektiv: kommissarisch; Lokalbildung:… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Kommissar — »‹vom Staat› Beauftragter«, insbesondere als Dienstbezeichnung wie in »Polizei , Kriminalkommissar«: Das schon im 15. Jh. in der Form commissari (Plural) bezeugte Fremdwort stammt wie das entsprechende frz. commissaire aus mlat. commissarius »mit …   Das Herkunftswörterbuch

  • Kommissar — Ein Kommissar (von lat. commissarius = „Beauftragter“), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von frz. commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in… …   Deutsch Wikipedia

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