kollusorisch

kollusorisch
kol|lu|so|risch
<zu lat. collusor, eigtl. »Mitspieler, Spielgefährte«>
eine Kollusion betreffend

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Kollusion — (lat., »das Zusammenspielen«), im allgemeinen jede auf rechtswidrige Täuschung Dritter gerichtete Verabredung, im Strafprozeß insbes. eine Verabredung des Angeschuldigten mit Zeugen oder Mitschuldigen, durch welche die Erforschung der Wahrheit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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