- Justifikatur
- Jus|ti|fi|ka|turdie; -, -en<zu spätlat. iustificatus »gerechtfertigt«;vgl. ↑...ur>Rechnungsgenehmigung nach erfolgter Prüfung.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Justifikatur — Jus|ti|fi|ka|tur, die; , en [zu spätlat. iustificatus = gerechtfertigt] (selten): das Justifizieren (2) … Universal-Lexikon
Justifikatur — Jus|ti|fi|ka|tur 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Rechnungsprüfung u. genehmigung [Etym.: <lat. iustificare »rechtfertigen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Justifikatur — Jus|ti|fi|ka|tur, die; , en (fachsprachlich für Genehmigung von Rechnungen nach Prüfung) … Die deutsche Rechtschreibung
Justifikation — (lat.), Rechtfertigung. Bei Rechnungen die Genehmigung derselben nach vorgängiger Revision und Feststellung. Diese erfolgt namentlich bei Staats , Gemeinde , Korporationsrechnungen u. dgl. durch einen förmlichen Beschluß (Justifikationsdekret,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Justifikation — (lat.), Rechtfertigung, insbes. die Ausführung und Begründung eines Rechtsmittels; bei Rechnungen die Genehmigung derselben nach vorgängiger Prüfung; Justifikatūr, Genehmigung; justifizieren, berechtigen, rechtfertigen; auch hinrichten … Kleines Konversations-Lexikon
-(at)ur — 1 (a|t)ur [(a:t)u:ɐ̯], die; , en Suffix; verbales Basiswort, meist auf »ieren«>: bildet Verbalsubstantive, die oft ein Ergebnis, eine Einrichtung bezeichnen; häufig zur Sach oder Gegenstandsbezeichnung weiterentwickelt: Abbreviatur; Judikatur; … Universal-Lexikon
Genehmigung — ↑Adoption, ↑Approbation, ↑Justifikatur, ↑Konzession, ↑Lizenz … Das große Fremdwörterbuch
Justifikation — Jus|ti|fi|ka|ti|on die; , en <aus spätlat. iustificatio »Rechtfertigung« zu iustificare, vgl. ↑justifizieren>: 1. a) Rechtfertigung; b) Anerkennung der Richtigkeit. 2. svw. ↑Justifikatur … Das große Fremdwörterbuch
Rechnungsgenehmigung — ↑Justifikatur … Das große Fremdwörterbuch
Justifikation — Jus|ti|fi|ka|ti|on, die; , en (fachsprachlich für Rechtfertigung; auch so viel wie Justifikatur) … Die deutsche Rechtschreibung