Itio in partes — (lat.) bedeutet das „Auseinandertreten“ der verschiedenen Parteien. Namentlich geht der Begriff auf einen Abstimmungsmodus des frühen deutschen Reichstags zur Beschlussfindung in Religionssachen zurück. Das Itionsrecht im deutschen Reichsrecht… … Deutsch Wikipedia
Itio in partes — (lat.), das »Auseinandertreten« der verschiedenen Parteien, daher Itionsrecht (s. Jus eundi in partes) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Itio in partes — Itĭo in partes, Jus eundi in partes (lat., d.h. das Recht, sich in Parteien zu trennen), die auf dem Westfäl. Friedensvertrage beruhende Befugnis der Deutschen Reichsstände, zu verlangen, daß auf dem Reichstage bei der Beschlußfassung über… … Kleines Konversations-Lexikon
Itĭo in partes — (lat., das Gehen in Parteien), 1) im römischen Senat bei Abstimmungen, das Treten der Einzelnen auf die Seite derer, deren Meinung sie billigten; 2) beim Reichstage zu Regensburg die Abstimmung der Römischkatholischen u. der Evangelischen in… … Pierer's Universal-Lexikon
Itio in partes — Itio in partes, lat., Abstimmung, indem sich die Abstimmenden auf die Seite derer stellen, deren Meinung sie sind; seit 1648 die Abstimmung der Katholiken und Protestanten in Religionssachen auf dem deutschen Reichstage, d.h. die Trennung in 2… … Herders Conversations-Lexikon
Itio in partes — Itio in pạrtes [lateinisch »Trennung nach Gruppen«] die, , Trennung einer Versammlung in Gruppen, deren Einzelbeschlüsse übereinstimmen müssen, damit ein Gesamtbeschluss gültig wird. Von Bedeutung war die konfessionsbedingte I. in p. im… … Universal-Lexikon
Itio in partes — см. Jus eundi in partes … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Itio in paptes — см. Jus eundi in partes … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Jus ëundi in partes — (lat., Itionsrecht), im frühern deutschen Reichsrecht die Befugnis der Reichsstände katholischer und evangelischer Konfession, in Religionsangelegenheiten und in allen Sachen, »sie treffen an, was sie immer wollen, darin die Katholischen eine,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia