- Interventionsklage
- In|ter|ven|ti|ons|kla|gedie; -, -n<zu ↑Intervention>Widerspruchs-, Anfechtungsklage gegen die Zwangsvollstreckung (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Interventionsklage — Deutsches Recht Die Drittwiderspruchsklage, auch als Interventionsklage bezeichnet, steht den Personen offen, die ein eigenes Recht an einem bei einem Schuldner gepfändeten Gegenstand geltend machen wollen. Beispiel: Es wird vom Eigentümer… … Deutsch Wikipedia
Interventionsklage — In|ter|ven|ti|ons|kla|ge 〈[ vɛn ] f. 19; Rechtsw.〉 Klage eines Dritten, dessen Sachen gepfändet wurden, gegen den Gläubiger in der Zwangsvollstreckung, um die Unzulässigkeit der Vollstreckung geltend zu machen; Sy Widerspruchsklage * * *… … Universal-Lexikon
Interventionsklage — ⇡ Drittwiderspruchsklage … Lexikon der Economics
Drittwiderspruchsklage — Deutsches Recht Die Drittwiderspruchsklage, auch als Interventionsklage bezeichnet, steht den Personen offen, die ein eigenes Recht an einem bei einem Schuldner gepfändeten Gegenstand geltend machen wollen. Beispiel: Es wird vom Eigentümer… … Deutsch Wikipedia
Widerspruchsklage — Deutsches Recht Die Drittwiderspruchsklage, auch als Interventionsklage bezeichnet, steht den Personen offen, die ein eigenes Recht an einem bei einem Schuldner gepfändeten Gegenstand geltend machen wollen. Beispiel: Es wird vom Eigentümer… … Deutsch Wikipedia
Widerspruchsklage — Wi|der|spruchs|kla|ge 〈f. 19; Rechtsw.〉 = Interventionsklage * * * Wi|der|spruchs|kla|ge, die (Rechtsspr.): (bei Zwangsvollstreckungen) Klage, mit der ein Dritter an dem beschlagnahmten Gegenstand ein die Vollstreckung ausschließendes Recht (z. B … Universal-Lexikon
Anfechtungsklage — ↑Interventionsklage … Das große Fremdwörterbuch
Widerspruchsklage — ↑Interventionsklage … Das große Fremdwörterbuch