- interdizieren
- in|ter|di|zie|ren<aus gleichbed. lat. interdicere>(veraltet)1. untersagen, verbieten.2. entmündigen
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
interdizieren — in|ter|di|zie|ren 〈V. tr.; hat; veraltet〉 verbieten, untersagen [<lat. interdicere] * * * in|ter|di|zie|ren <sw. V.; hat [lat. interdicere, zu: dicere = sagen] (bildungsspr. veraltet): untersagen, verbieten … Universal-Lexikon
interdizieren — in|ter|di|zie|ren 〈V.〉 verbieten, untersagen [Etym.: <lat. interdicere] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Interdiktion — (lat.), Untersagung, unter der Herrschaft des französischen Rechts Bezeichnung für Entmündigung (s. d.); interdizieren, untersagen, verbieten; entmündigen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Interdiktion — (lat.), Untersagung; interdizieren, untersagen, verbieten … Kleines Konversations-Lexikon
Interdikt — In|ter|dịkt 〈n. 11〉 Verbot gottesdienstl. Handlungen als Kirchenstrafe ● jmdn., eine Gemeinschaft, einen Ort mit dem Interdikt belegen [<lat. interdictum „Verbot“] * * * Interdịkt [lateinisch interdictum »Verbot«] das, (e)s/ e, 1)… … Universal-Lexikon
Interdikt — In|ter|dikt das; [e]s, e <aus lat. interdictum »Verbot« zu interdicere, vgl. ↑interdizieren> Verbot aller kirchl. Amtshandlungen (mit wenigen Ausnahmen) als Strafe für eine bestimmte Person od. einen bestimmten Bezirk (kath. Kirchenrecht) … Das große Fremdwörterbuch