Inkameration

Inkameration
In|ka|me|ra|ti|on
die; -, -en
<zu ↑inkamerieren u. ↑...ation>
(veraltet) Einziehung von Gütern, Überführung in Staatseigentum;

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Inkameration — (mittellat.), die Einziehung von Gütern für den Fiskus, das Zuziehen eines Vermögensstückes zum Kammergut oder zur Domäne; im Lehnrecht soviel wie Konsolidation (s. Lehnswesen) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsolidation — (lat.), Sicherung, Vereinigung; Vereinigung einer Wunde durch Heilung; im Bergbau die Vereinigung mehrerer schwacher Zechen zu einer Gewerkschaft; im Lehnrecht (auch Inkameration) der Rückfall eines Lehens an den Lehnsherrn (s. Lehnswesen); beim… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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