geschäftsfähig

geschäftsfähig
geschäftsfähig

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • geschäftsfähig — Adj. (Oberstufe) fähig, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben Synonym: dispositionsfähig Beispiel: Kinder unter 7 Jahren sind noch nicht geschäftsfähig und können Rechtsgeschäfte nur mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters… …   Extremes Deutsch

  • geschäftsfähig — geschäftsfähig:dispositionsfähig …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

  • geschäftsfähig — ge|schạ̈fts|fä|hig 〈Adj.〉 fähig, Rechtsgeschäfte vorzunehmen; Ggs geschäftsunfähig * * * ge|schạ̈fts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): fähig, Rechtsgeschäfte selbstständig u. verbindlich zu erledigen; dispositionsfähig: Minderjährige im… …   Universal-Lexikon

  • geschäftsfähig — ge·schạ̈fts·fä·hig Adj; nicht adv, Jur; (z.B. aufgrund des Alters) fähig, selbstständig rechtlich gültige Geschäfte1 (1) zu machen ↔ geschäftsunfähig || hierzu Ge·schạ̈fts·fä·hig·keit die; nur Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • geschäftsfähig — ge|schạ̈fts|fä|hig (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Beschränkt geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsunfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

  • Zeichnungsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsfähigkeit (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam selbst vorzunehmen. Inhaltsverzeichnis 1 Kinder unter 7 Jahren 1.1 Geschäftsunfähigkeit 2 Minderjährige ab 7 Jahren …   Deutsch Wikipedia

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