Gegenseitigkeit
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Gegenseitigkeit — Ge|gen|sei|tig|keit 〈f. 20; unz.〉 gegenseitiges Verhältnis ● Vertrag auf Gegenseitigkeit V., aufgrund dessen jeder die gleichen Rechte u. Pflichten hat; meine Zuneigung zu ihm beruht auf Gegenseitigkeit er hat mich ebenso gern wie ich ihn * * *… … Universal-Lexikon
Gegenseitigkeit — Ge̲·gen·sei·tig·keit die; ; nur Sg; meist in etwas beruht auf Gegenseitigkeit etwas ist in gleichem Maße (sowohl bei dem einen als auch bei dem anderen) vorhanden: Das gute Verhältnis zu seinen Nachbarn beruht auf Gegenseitigkeit … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Gegenseitigkeit — die Gegenseitigkeit (Aufbaustufe) wechselseitiges Verhältnis zwischen zwei Personen oder Sachen Beispiel: Ich mag sie nicht und das beruht auf Gegenseitigkeit … Extremes Deutsch
Gegenseitigkeit der Verrückungen — Gegenseitigkeit der Verrückungen. Begriff der Ingenieurmechanik und Elastizitätslehre. Im Jahre 1864 hat Maxwell [1] für die elastischen Formänderungen von Fachwerkträgern (s. Fachwerk) den Satz abgeleitet (Fig. 1): Durch eine an dem beliebigen… … Lexikon der gesamten Technik
Gegenseitigkeit — Wechselbezüglichkeit, Wechselseitigkeit; (bildungsspr.): Mutualität; (Fachspr.): Reziprozität … Das Wörterbuch der Synonyme
Gegenseitigkeit — Ge|gen|sei|tig|keit … Die deutsche Rechtschreibung
VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Raum der Kirchen — Versicherer im Raum der Kirchen Unternehmensform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Gründung … Deutsch Wikipedia
Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit — Concordia Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit … Deutsch Wikipedia
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit — Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer. Die „Versicherungsnehmer“ sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können VVaG auch einzelne Verträge… … Deutsch Wikipedia
Versicherung auf Gegenseitigkeit — Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können VVaG auch einzelne Verträge… … Deutsch Wikipedia