Fristeinräumung
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Indult — In|dult der od. das; [e]s, e <aus spätlat. indultum »Gnade«>: 1. Frist, Vergünstigung, die in bestimmten Fällen gewährt wird. 2. Fristeinräumung, wenn der Schuldner im Verzug ist (Wirtsch.). 3. vorübergehende Befreiung von einer… … Das große Fremdwörterbuch