Fideikommiss

Fideikommiss
Fi|de|i|kom|miss
[fidei...] das; -es, -e
<aus lat. fideicommissum »zu treuen Händen überlassen«, Part. Perf. von fideicommittere »jmdm. etwas auf seine Ehrlichkeit hin anvertrauen; testamentarisch verfügen«>
unveräußerliches u. unteilbares Vermögen einer Familie (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Fideikommiss — Fi|de|i|kom|miss 〈[ de:i ] n.; Gen.: es, Pl.: e; im frühen dt. Recht〉 unveräußerl., meist aus Grundbesitz bestehende, nur als Ganzes vererbl. Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihren Ertrag verfügen konnte [Etym.: <lat. fidei commissum… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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