Extrahent — Ex|tra|hẹnt 〈m. 16〉 1. jmd., der etwas extrahiert 2. 〈Rechtsw.〉 jmd., auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen wird [<lat. extrahens „herausziehend“] * * * Ex|tra|hẹnt, der; en, en [zu ↑extrahieren (4)] (Rechtsspr. veraltet): jmd., auf… … Universal-Lexikon
Extrahent — Ex|tra|hẹnt 〈m.; Gen.: en, Pl.: en〉 1. jmd., der etwas extrahiert, herausschreibt 2. 〈Rechtsw.〉 jmd., auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen wird [Etym.: <lat. extrahens, Part. Präs. zu extrahere »herausziehen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Begleitschein — Begleitschein, im allgemeinen jeder amtliche Schein, der den Transport zoll und steuerpflichtiger Gegenstände begleitet; nach dem Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 zollamtliches Abfertigungspapier zweifacher Art für eingeführte Waren, die nicht… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Extrahieren — (lat.), ausziehen, einen Auszug aus etwas machen, z. B. eine Rechnung ausziehen; die löslichen Teile aus einem Stoff ausziehen (s. Auslaugen); Extrahént, einer, der einen Auszug macht; auch derjenige, auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Extrahieren — (lat.), ausziehen, einen Auszug aus etwas machen; auslaugen (in der Chemie); die Verfügung einer Behörde auswirken; Extrahént, der Antragsteller, der diesen Erfolg hat … Kleines Konversations-Lexikon