expromittieren

expromittieren
ex|pro|mit|tie|ren
<aus lat. expromittere »etwas für einen anderen zusagen«>
für einen anderen die Schuld übernehmen (Rechtsw.)

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Expromittieren — (lat.), jemand durch Übernahme seiner Schuld von seiner Verbindlichkeit befreien (s. Schuldübernahme) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Expromission — Ex|pro|mis|si|on die; , en <zu lat. expromissus, Part. Perf. von expromittere, vgl. ↑expromittieren, u. 1↑...ion> den ursprünglichen Schuldner befreiende Schuldübernahme durch einen Dritten (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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