Exmission — (lat., »Austreibung«), die Handlung, mittels deren jemand aus dem Besitz einer unbeweglichen Sache gesetzt oder zu deren Räumung genötigt wird. Exmissionsklage heißt die eine solche Räumung bezweckende Klage, die sehr häufig vom Vermieter nach… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Exmission — (lat.), die zwangsweise Entfernung einer Person aus einem von ihr innegehabten Grundstücke, so namentlich die Entfernung eines Pächters oder Mieters auf Klage (Exmissionsklage) des Verpächters oder Vermieters; exmittieren, zwangsweise entfernen … Kleines Konversations-Lexikon
Exmission — Exmission, lat. deutsch, Entsetzung aus dem Besitz, besonders Wohnung betreffend … Herders Conversations-Lexikon
Exmission — Exmission,die:⇨Zwangsräumung … Das Wörterbuch der Synonyme
Exmission — Die Zwangsräumung (in der Schweiz auch Exmission, in Österreich auch Delogierung) einer Wohnung oder eines Grundstücks ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (vgl. § 885 ZPO). Sie wird vom Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Gläubigers bewirkt … Deutsch Wikipedia
Exmission — Ex|mis|si|on 〈f. 20〉 1. Zwangsräumung (einer Wohnung, Ausweisung aus einem Grundstück) 2. gerichtliche Ausweisung (einer Person) [<neulat. exmissio „Vertreibung, Ausstoßung“; zu lat. exmittere „vertreiben“] * * * Ex|mis|si|on, die; , en [zu ↑… … Universal-Lexikon
Exmission — Ex|mis|si|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Syn. Exmittierung 1. Zwangsräumung (von Wohnungen) 2. gerichtliche Ausweisung (von Personen) [Etym.: <neulat. exmissio »Vertreibung, Ausstoßung«; → exmittieren] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Exmission — Ex|mis|si|on, die; , en <lateinisch> (Rechtssprache gerichtliche Ausweisung aus einer Wohnung) … Die deutsche Rechtschreibung
Exmittierung — Ex|mit|tie|rung 〈f. 20〉 = Exmission * * * Ex|mit|tie|rung, die; , en: Exmission. * * * Ex|mit|tie|rung, die; , en: Exmission … Universal-Lexikon
Delogierung — Die Zwangsräumung (in der Schweiz auch Exmission, in Österreich auch Delogierung) einer Wohnung oder eines Grundstücks ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (vgl. § 885 ZPO). Sie wird vom Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Gläubigers bewirkt … Deutsch Wikipedia