Exemtion

Exemtion
Exem|ti|on
die; -, -en
<aus gleichbed. lat. exemptio, eigtl. »das Herausnehmen«>
Befreiung von bestimmten allgemeinen Lasten od. gesetzlichen Pflichten

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Exemtion — (lat.), Ausnahme, Befreiung von einer sonst allgemein auferlegten Last (Steuer E.); insbes. im kanonischen Recht Befreiung von der geistlichen Jurisdiktion des Diözesanbischofs oder sonstiger ordentlicher Kirchenbeamten und Unterstellung unter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exemtion — (lat.), Ausnahme, Befreiung von einer sonst allgemeinen Last oder Verbindlichkeit; Exemte oder Eximierte, diejenigen, welchen diese Ausnahme zugute kommt; bes. im Kirchenrecht Befreiung eines Klosters, eines geistl. Würdenträgers etc. von der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Exemtion — Exemtion, lat. deutsch, Herausnehmung, Befreiung von einer allgemeinen Verbindlichkeit, kirchlich: Befreiung von der Gerichtsbarkeit des ordentlichen Oberen und Unterordnung unter einen höheren. E.en sind Privilegien, welche in totale und… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Exemtion — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv exemt oder auch eximiert in… …   Deutsch Wikipedia

  • Exemtion — Ex|em|ti|on 〈f. 20; geh.〉 1. Befreiung von bestimmten Lasten od. Pflichten 2. Befreiung von der bischöfl. Gerichtsbarkeit u. Unterstellung unter einen höheren Vorgesetzten od. unter den Papst selbst (von Geistlichen, Klöstern, Kapiteln) [<lat …   Universal-Lexikon

  • Exemtion — ◆ Ex|em|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Befreiung von bestimmten Lasten od. Pflichten 2. Befreiung von der bischöfl. Gerichtsbarkeit u. Unterstellung unter einen höheren Vorgesetzten od. unter den Papst selbst [Etym.: <lat. exemptio… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Exemtion — Ex|em|ti|on, die; , en ([gesetzliche] Freistellung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Exemption — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

  • Exemt — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

  • Exemtes Bistum — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

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