Aktivlegitimation

Aktivlegitimation
Ak|tiv|le|gi|ti|ma|ti|on
die; -, -en: im Zivilprozess die sachliche Befugnis des Klägers, das strittige Recht geltend zu machen (Rechtsw.);

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Aktivlegitimation — Aktivlegitimation,   Prozessrecht: Sachlegitimation. * * * Ak|tiv|le|gi|ti|ma|ti|on, die (Rechtsspr.): (im Zivilprozess) sachliche Befugnis des Klägers, das strittige Recht geltend zu machen …   Universal-Lexikon

  • Aktivlegitimation — Die Aktivlegitimation (auch Sachbefugnis) bezeichnet die Befugnis des Klägers, den eingeklagten Anspruch geltend zu machen. Die Aktivlegitimation trifft keine Aussage über die Prozessführungsbefugnis oder die Parteifähigkeit; letztere sind im… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktivlegitimation — ältere Bezeichnung für die Sachbefugnis des Klägers, v.a. im Zivilprozess, der dann „aktivlegitimiert“ ist, wenn er – sei es als Rechtsinhaber, sei es in anderer Weise (z.B. als ⇡ Insolvenzverwalter, ⇡ Testamentsvollstrecker) – befugt ist, das… …   Lexikon der Economics

  • Aktivlegitimation — Ak|tiv|le|gi|ti|ma|ti|on (im Zivilprozess die Rechtszuständigkeit auf der Klägerseite) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rei vindicatio — Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio ) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktivprozess — Prozess heißt das streitige Verfahren vor einem Gericht, das durch eine Klage (im Falle des Strafprozesses durch eine Anklage) eingeleitet wird und darauf zielt, die Situation durch eine verbindliche Entscheidung (ein Gerichtsurteil oder einen… …   Deutsch Wikipedia

  • EMRK — Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsklage — Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio ) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten — Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der… …   Deutsch Wikipedia

  • Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten — Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der… …   Deutsch Wikipedia

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