Direktorialprinzip

Direktorialprinzip
Di|rek|to|ri|al|prin|zip
das; -s, ...ien [...i̯ən]: Einräumung einer Vormachtstellung für eine Person in einer mehrköpfigen Leitung eines Unternehmens (Wirtsch.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Direktorialprinzip — Verfahren der hierarchischen Willensbildung (⇡ Hierarchie) in ⇡ organisatorischen Einheiten, in denen mehrere ⇡ Handlungsträger zusammengefasst sind. Entscheidungen, die die multipersonale Organisationseinheit als Ganzes betreffen, werden allein… …   Lexikon der Economics

  • Direktorialsystem — ⇡ Direktorialprinzip …   Lexikon der Economics

  • Direktionsprinzip — Das Direktionsprinzip war vom 17. bis Mitte des 19. Jahrhunderts das beherrschende Organisationsprinzip im Bergbauwesen in Kontinentaleuropa. Der Begriff Direktion (lat.) bedeutet: Richtung, Leitung. Das Direktionsprinzip[1] wurde seit dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Generaldirektor — in der Praxis teilweise verwendeter Titel für den Leiter der Unternehmung. ⇡ Kompetenzen des G. sind nicht einheitlich umrissen. Position ist meist als ⇡ Singularinstanz an der Spitze der ⇡ Führungshierarchie angesiedelt; Leitung der… …   Lexikon der Economics

  • Kollegialprinzip — 1. Begriff: Verfahren der gemeinsamen Willensbildung in ⇡ organisatorischen Einheiten, in denen mehrere Handlungsträger zusammengefasst sind (Kollegialsystem). Entscheidungen, die die multipersonale Organisationseinheit als Ganzes betreffen,… …   Lexikon der Economics

  • Singularinstanz — eine mit nur einem Handlungsträger besetzte ⇡ Instanz. Die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem ⇡ Direktorialprinzip. Gegensatz: ⇡ Pluralinstanz …   Lexikon der Economics

  • Willensbildung — 1. Begriff: In der Organisation der Prozess des Zustandekommens einer Entscheidung in ⇡ organisatorischen Einheiten, in der mehrere Handlungsträger zusammengefasst sind. 2. Arten nach dem Ausmaß der Beteiligung sämtlicher Handlungsträger an der… …   Lexikon der Economics

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