Dimissoriale

Dimissoriale
Di|mis|so|ri|a|le
das; -s, ...alien [...i̯ən]
<aus gleichbed. kirchenlat. dimissoriale, eigtl. »Entlassenes«>
Genehmigung, mit der der zuständige Amtsträger einen anderen Geistlichen zu Amtshandlungen (Taufe, Trauung o. Ä.) ermächtigt

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Dimissoriāle — (lat.), 1) Entlassungsschein; bes. 2) (Dimissorialschreiben), Schein, in welchem einem Brautpaar bezeugt wird, daß es die Erlaubniß erhalten habe, sich in einem anderen Kirchsprengel, als in dem, wohin es gehört, trauen zu lassen; 3)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dimissoriale — Dimissoriāle (lat.), Entlassungsschein, bes. amtliche Erklärung des zuständigen Geistlichen, wodurch er ihm zustehende Befugnisse im einzelnen Falle auf einen andern Geistlichen überträgt (z.B. zur Trauung) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Dimissoriale — Dimissoriale, hieß ursprünglich die Entlassungsurkunde, welche der in eine andere Diöcese gehende Kleriker von seinem Bischofe mitnahm. Jetzt nennt man dies Exeat, D. aber die Reverenda, d.h. einen Schein, laut welchem ein Bischof seinen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Dimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste …   Deutsch Wikipedia

  • dimissoriale — ● dimissorial, dimissoriale, dimissoriaux adjectif (latin dimissoriae litterae, lettre de renvoi) Lettres dimissoriales, écrit officiel par lequel un évêque autorise un autre évêque à conférer les ordres sacrés à l un de ses diocésains. ●… …   Encyclopédie Universelle

  • Dimissoriale — Di|mis|so|ri|a|le, das; s, ...lien [zu spätlat. dimissorius = abgesandt] (ev. Rel.): Genehmigung, mit der der zuständige Amtsträger einen anderen Geistlichen zu Amtshandlungen wie Taufe, Trauung o. Ä. ermächtigt …   Universal-Lexikon

  • Dimissiorale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste …   Deutsch Wikipedia

  • Taufdimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste …   Deutsch Wikipedia

  • Traudimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste …   Deutsch Wikipedia

  • Christliche Trauung — Dieser Artikel erläutert kirchenrechtliche Aspekte der Heirat; zum Thema Brauchtum und Liturgie in der katholischen Tradition, siehe Brautmesse; für die rechtlichen Aspekte der Zivilehe, siehe Eherecht, zur sonstigen Eheschließung siehe Trauung… …   Deutsch Wikipedia

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