Dimissoriāle — (lat.), 1) Entlassungsschein; bes. 2) (Dimissorialschreiben), Schein, in welchem einem Brautpaar bezeugt wird, daß es die Erlaubniß erhalten habe, sich in einem anderen Kirchsprengel, als in dem, wohin es gehört, trauen zu lassen; 3)… … Pierer's Universal-Lexikon
Dimissoriale — Dimissoriāle (lat.), Entlassungsschein, bes. amtliche Erklärung des zuständigen Geistlichen, wodurch er ihm zustehende Befugnisse im einzelnen Falle auf einen andern Geistlichen überträgt (z.B. zur Trauung) … Kleines Konversations-Lexikon
Dimissoriale — Dimissoriale, hieß ursprünglich die Entlassungsurkunde, welche der in eine andere Diöcese gehende Kleriker von seinem Bischofe mitnahm. Jetzt nennt man dies Exeat, D. aber die Reverenda, d.h. einen Schein, laut welchem ein Bischof seinen… … Herders Conversations-Lexikon
Dimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
dimissoriale — ● dimissorial, dimissoriale, dimissoriaux adjectif (latin dimissoriae litterae, lettre de renvoi) Lettres dimissoriales, écrit officiel par lequel un évêque autorise un autre évêque à conférer les ordres sacrés à l un de ses diocésains. ●… … Encyclopédie Universelle
Dimissoriale — Di|mis|so|ri|a|le, das; s, ...lien [zu spätlat. dimissorius = abgesandt] (ev. Rel.): Genehmigung, mit der der zuständige Amtsträger einen anderen Geistlichen zu Amtshandlungen wie Taufe, Trauung o. Ä. ermächtigt … Universal-Lexikon
Dimissiorale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
Taufdimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
Traudimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
Christliche Trauung — Dieser Artikel erläutert kirchenrechtliche Aspekte der Heirat; zum Thema Brauchtum und Liturgie in der katholischen Tradition, siehe Brautmesse; für die rechtlichen Aspekte der Zivilehe, siehe Eherecht, zur sonstigen Eheschließung siehe Trauung… … Deutsch Wikipedia