- devolutiv
- de|vo|lu|tiv<zu ↑...iv>(veraltet) die Entscheidung an die höhere Instanz weiter reichend (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Devolutiveffekt — Devolutiv|effekt [lateinisch], die mit der Einlegung eines Rechtsmittels (z. B. Berufung, Revision) verbundene Wirkung, dass über seine Zulässigkeit und Begründetheit eine höhere Instanz zu entscheiden hat … Universal-Lexikon
Einsprache — Die Einsprache ist das erstinstanzliche Rechtsmittel im schweizerischen Recht. Idealtypisch wird die Einsprache von derjenigen Stelle beurteilt, welche bereits die angefochtene Verfügung erlassen hat (nicht devolutiv). Steuerrecht Im… … Deutsch Wikipedia
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… … Deutsch Wikipedia
Devolutiveffekt — Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel bilden die… … Deutsch Wikipedia
Rechtsmittel — Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel sind eine… … Deutsch Wikipedia
Suspensiveffekt — Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel bilden die… … Deutsch Wikipedia
Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… … Pierer's Universal-Lexikon