- courfähig
- cour|fä|hig['ku:ɐ̯...]<zu ↑Cour>(veraltet) hof-, gesellschaftsfähig, zum Zutritt bei Hofe berechtigt
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Courfähig — Courfähig, so v.w. Hoffähig … Pierer's Universal-Lexikon
Courfähig — Courfähig, s. Cour … Kleines Konversations-Lexikon
courfähig — ∙cour|fä|hig [ ku...] <Adj.>: hoffähig: wenn die Baronin die Glückwünsche ihrer in corpore mit Gemahlinnen und en Nachkommen ausgerückten Beamten empfing (Ebner Eschenbach, Gemeindekind 173) … Universal-Lexikon
Cour [1] — Cour (fr., spr. Kuhr), 1) Hof; 2) die Versammlungen bei Hof, nur um seine Aufwartung zu machen, gewöhnlich des Morgens, od. auch Abends; daher Courtage, Courfähig etc. s. u. Hof; 3) Jemand die C. machen, sich bei einer Person, bes. einer Dame,… … Pierer's Universal-Lexikon
Hof [2] — Hof (lat. Aula, fr. Cour), der Landesherr u. seine Familie, mit ihren sie zunächst umgebenden persönlichen Beamten u. Dienern. Der Ausdruck kommt daher, daß man den fürstlichen Palast (Palatium, Pfalz) nebst seinen Nebengebäuden, um den die… … Pierer's Universal-Lexikon
Cour — (franz., spr. kūr), Hof, die Versammlungen bei Hof, um seine Aufwartungen zu machen. Daher C. Tage, Tage, an denen dergleichen Versammlungen stattfinden; courfähig, Bezeichnung derjenigen Personen, die dabei zur Vorstellung erscheinen dürfen. Die … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Cour — (frz., spr. kuhr), Hof; Gerichtshof; bes. fürstl. Hof und dessen Versammlung, die an gewissen Tagen (Courtagen) stattfindet, um dem Fürsten Aufwartung zu machen; courfähig, hoffähig, zum Zutritt bei Hofe berechtigt. Einer Dame die C. machen, sich … Kleines Konversations-Lexikon