- Advitalitätsrecht
- Ad|vi|ta|li|täts|rechtdas; -[e]s: im österr. Erbrecht dem überlebenden Ehegatten eingeräumte Befugnis zur Nutznießung des anfallenden Vermögens
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Advitalitätsrecht — [zu ad... und lateinisch vita »Leben«], im österreichischen Erbrecht die vom Erblasser seinem überlebenden Ehegatten rechtsgeschäftlich (Advitalitätsvertrag) eingeräumte Befugnis zur Fruchtnießung des anfallenden Vermögens (§§ 1 255 ff. ABGB);… … Universal-Lexikon