Advitalitätsrecht

Advitalitätsrecht
Ad|vi|ta|li|täts|recht
das; -[e]s: im österr. Erbrecht dem überlebenden Ehegatten eingeräumte Befugnis zur Nutznießung des anfallenden Vermögens

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Advitalitätsrecht —   [zu ad... und lateinisch vita »Leben«], im österreichischen Erbrecht die vom Erblasser seinem überlebenden Ehegatten rechtsgeschäftlich (Advitalitätsvertrag) eingeräumte Befugnis zur Fruchtnießung des anfallenden Vermögens (§§ 1 255 ff. ABGB);… …   Universal-Lexikon

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