Buy-back-Geschäft

Buy-back-Geschäft
Buy-back-Ge|schäft
[bai'bɛk...] das; -[e]s, -e
»Rückkaufgeschäft«, zu engl. to buy back »zurückkaufen«>
Kompensationsgeschäft, bei dem der Maschinen u. Anlagen liefernde Partner den Wert in Form von damit erstellten Produkten zurückerhält (Wirtsch.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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