- Admortikation
- Ad|mor|ti|ka|ti|ondie; -, -en(Rechtsspr.; veraltet) Übergabe von Grundstücken von der weltlichen Gerichtsbarkeit an die geistliche, an die »Tote Hand« (Körperschaft o. Ä., die ihr Eigentum nicht veräußern od. vererben kann)
Das große Fremdwörterbuch. 2013.