Beweisführer
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Interaktives Beweissystem — Ein interaktives Beweissystem ist ein Begriff aus der Komplexitätstheorie. Dabei wird eine abstrakte Maschine, in welcher die Informationsverarbeitung durch den Austausch von Nachrichten realisiert ist, beschrieben. Ein interaktives Beweissystem… … Deutsch Wikipedia
Anscheinsbeweis — Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, lateinisch Prima facie Beweis) ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Die… … Deutsch Wikipedia
Beweis des ersten Anscheins — Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, lateinisch Prima facie Beweis) ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Die… … Deutsch Wikipedia
Glaubhaftmachung — bedeutet im Zivilprozess ein herabgesetztes Beweismaß. Der Beweisführer muss nicht wie beim Beweis dem Richter die vollständige persönliche Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung verschaffen, sondern hat die Tatsache schon dann… … Deutsch Wikipedia
Production — (v. lat.), 1) die Hervorbringung von Dingen, welche früher nicht, od. wenigstens nicht dergestalt vorhanden waren, wie sie jetzt erscheinen; 2) jede Kraftäußerung des Menschen od. der Natur, welche dem Menschen Dinge liefert, welche für… … Pierer's Universal-Lexikon
Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… … Pierer's Universal-Lexikon
Brief — (v. lat. Breve), 1) im Mittelalter jede kürzere Mittheilung, welche schriftlich zur Kenntniß einer Privatperson od. des Publikums im Allgemeinen gebracht wurde, daher auch noch jetzt 2) einzelnes Schriftstück, welches sich auf ein… … Pierer's Universal-Lexikon
Edition — (lat.), Ausgabe, Herausgabe eines Buches (s. Ausgabe). Im Rechtsleben bedeutet E. soviel wie Vorlegung einer Urkunde. Eine Verpflichtung hierzu (die sogen. Editionspflicht) besteht nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 422, 423) in Ansehung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Urkundenbeweis — (probatio per instrumenta, preuve littérale) heißt der durch die Vorlegung einer Urkunde (s. d.) geführte Beweis. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 415–444) haben öffentliche Urkunden die Vermutung der Echtheit für sich, d. h. sie gelten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ausforschungsbeweis — Ein Ausforschungsbeweis ist ein Beweisantrag, der darauf abzielt, durch die beantragte Beweisaufnahme Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die einen genaueren Vortrag oder die Benennung weiterer Beweismittel erst ermöglichen. Dazu erfolgt ein… … Deutsch Wikipedia