- Beschlagnahme
- Beschlagnahme
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Beschlagnahme — (arrest, seizure; saisie, arrêt; sequestro) die über behördlichen Auftrag im Einzelfalle erfolgte Ingewaltnahme bestimmter Sachen oder Rechte. Die B. ist entweder Mittel oder Sicherung der Zwangsvollstreckung. Im engeren Sinne versteht man… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Beschlagnahme — von Sachen und andern Rechtsgegenständen kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowohl zur Sicherung einer künftigen Zwangsvollstreckung (Arrest; s. d.) als auch zum Zweck der Ausführung einer solchen vorkommen. B. eines Grundstücks ist der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beschlagnahme — Beschlagnahme,die:Einziehung·Konfiskation+Sperrung … Das Wörterbuch der Synonyme
Beschlagnahme — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Beschlagnahme — Exekution (österr.); Pfändung; Requisition; Einzug; Beschlagnahmung * * * Be|schlag|nah|me 〈f. 19; unz.〉 das Beschlagnahmen, behördliche Wegnahme (von Gegenständen) * * * Be|schlag|nah|me, die; , n [zum 2. Bestandteil vgl. ↑ Abnahme]: das… … Universal-Lexikon
Beschlagnahme — Beschlag, beschlagen, Beschlagnahme ↑ schlagen … Das Herkunftswörterbuch
Beschlagnahme von Software — Beschlagnahme von Software, indiziertes Programm … Universal-Lexikon
Beschlagnahme — zwangsweise Bereitstellung einer Sache zur Verfügung einer Behörde zwecks Sicherung privater oder öffentlicher Belange. 1. Strafrecht: Möglich ist B. von Gegenständen, die als Beweismittel dienen können oder der ⇡ Einziehung unterliegen. B.… … Lexikon der Economics
Beschlagnahme — Be|schlag|nah|me, die; , n … Die deutsche Rechtschreibung
beschlagnahmen — beschlagnahme … Kölsch Dialekt Lexikon