Beihilfe
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Beihilfe — Beihilfe … Deutsch Wörterbuch
Beihilfe (EU) — Beihilfe ist ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff, der sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art umschreibt, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige… … Deutsch Wikipedia
Beihilfe — ist: eine andere Bezeichnung für Subvention als wirtschaftliche Hilfeleistung insbesondere die europarechtliche Bezeichnung für Subventionen im weiteren Sinne, siehe Beihilfe (EU) die vorsätzliche Unterstützung bei der Begehung einer Straftat,… … Deutsch Wikipedia
Beihilfe — Beihilfe, im Strafrecht die dem Täter zur Begehung des Verbrechens oder Vergehens durch Rat oder Tat wissentlich geleistete Hilfe. Die Strafe des Gehilfen ist nach dem Gesetz festzusetzen, das auf die Handlung Anwendung findet, zu der er… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beihilfe — Beihilfe, absichtliche Förderung der Begehung eines Verbrechens oder Vergehens durch Rat oder Tat, wird nach dem Reichsstrafgesetzbuch dem Versuch gleich bestraft … Kleines Konversations-Lexikon
Beihilfe — Hilfsmittel; Vorschub; Mitarbeit; Zuarbeit; Hilfe; Mithilfe (bei); Assistenz; Unterstützung; Subvention; Förderung; Fördermittel; … Universal-Lexikon
Beihilfe — Bei·hil·fe die; , n; 1 Geld, das man unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat bekommt (meist wenn das eigene Geld nicht ausreicht) <Beihilfe beantragen, bekommen> || K: Arbeitslosenbeihilfe, Ausbildungsbeihilfe, Familienbeihilfe 2… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Beihilfe — die Beihilfe, n (Mittelstufe) finanzielle Unterstützung für jmdn. Beispiel: Dem Kranken steht Beihilfe zu. Kollokation: jmdm. Beihilfe gewähren … Extremes Deutsch
Beihilfe — 1. Förderung, Hilfe, Hilfsgelder, Spende, Unterstützung, Unterstützungsbeihilfe, Zuschuss, Zuwendung; (Politik): Subsidien; (Wirtsch.): Subvention. 2. (österr. Rechtsspr. veraltet): Vorschubleistung; (schweiz. Rechtsspr.): Gehilfenschaft. 3.… … Das Wörterbuch der Synonyme
Beihilfe — I. Recht des öffentlichen Dienstes:An Beamte, Richter, teilweise auch an Angestellte und Arbeiter des Bundes, der Länder, der Gemeinden, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Krankheits , Geburts und Todesfällen sowie für… … Lexikon der Economics