- rekriminieren
- re|kri|mi|nie|renunter Einfluss von gleichbed. fr. récriminer aus mlat. recriminare>den Kläger beklagen, Gegenklage erheben (Rechtsw.)
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
rekriminieren — re|kri|mi|nie|ren <sw. V.; hat [zu lat. re = zurück, wieder u. criminari = anschuldigen, anklagen] (Rechtsspr. veraltet): Gegenklage erheben … Universal-Lexikon
Rekrimination — Rekriminatiōn (neulat.), Gegenbeschuldigung; rekriminieren, Gegenbeschuldigungen machen … Kleines Konversations-Lexikon
Rekrimination — Re|kri|mi|na|ti|on* die; , en unter Einfluss von gleichbed. fr. récrimination aus mlat. recriminatio zu recriminare, vgl. ↑rekriminieren> (veraltet) Gegenbeschuldigung, Gegenklage (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch