Äquivalenztheorie

Äquivalenztheorie
nz|the|o|rie
die; -:
1. Lehre von der Gleichwertigkeit aller Bedingungen (Strafrecht);
2. Theorie zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern als Gegenleistung des Einzelnen für den Nutzen, den ihm der Staat gewährt (Finanzwissenschaft).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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