Parentelsystem

Parentelsystem
Pa|ren|tel|sys|tem
das; -s: für die 1.-3. Ordnung gültige Erbfolge nach Stämmen, bei der die Abkömmlinge eines wegfallenden Erben gleichberechtigt an dessen Stelle nachrücken (Rechtsw.);

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Parentelsystem — Die Artikel Parentel und Parentele überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach …   Deutsch Wikipedia

  • Parentelsystem — Pa|ren|tel|sys|tem, das; s (Rechtsspr.): Erbfolge, die nach Parentelen gestaffelt ist (wobei die 1. Parentel vorrangig behandelt wird). * * * Pa|ren|tel|sys|tem, das; s (Rechtsspr.): für die 1. 3. Ordnung gültige Erbfolge nach Stämmen …   Universal-Lexikon

  • Parentelsystem — Pa|ren|tel|sys|tem, das; s (Rechtswissenschaft für die 1. bis 3. Ordnung gültige Erbfolge) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …   Universal-Lexikon

  • Parentele — Parentel oder Parentele (lat. parens Elternteil) ist ein Begriff des Erbrechts. Geschichte Eine Parentel (lat. parentela) war im deutschen Rechte des Mittelalters die Gesamtheit der durch den nächsten gemeinsamen Stammvater Verbundenen. Die erste …   Deutsch Wikipedia

  • Erbfolge — (Sukzession) ist der Eintritt einer oder mehrerer Personen, der Erben, in die Gesamtheit der Vermögensverhältnisse, der Rechte und Verpflichtungen eines Erblassers (s. d.). Das Vermögen des Erblassers, die Erbschaft, geht als Ganzes auf den Erben …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bürgerliches Gesetzbuch — (Zivilgesetzbuch), Gesetz, welches das Privatrecht (bürgerliches Recht) eines Landes mehr oder weniger erschöpfend behandelt. Ein solches Gesetzbuch ist unter anderm der französische Code civil (Code Napoléon, s. Code), der auch in den deutschen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parentēl — (lat. Parentela, »Linie«), im deutschen Rechte des Mittelalters die Gesamtheit der durch einen gemeinsamen Stammvater verbundenen Personen. Die erste P. bilden hiernach der Erblasser und seine Nachkommen, die zweite der Vater und die Geschwister… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parentel — Pa|ren|tel 〈f. 20; Rechtsw.〉 Gesamtheit der Abkömmlinge eines Stammvaters, diesen eingeschlossen [<lat. parentela „Abstammung, Verwandtschaft“] * * * Pa|ren|tel, die; , en [spätlat. parentela = Verwandtschaft] (Rechtsspr.): nach Ordnungen… …   Universal-Lexikon

  • Gradualsystem — Gra|du|al|sys|tem, das (Rechtsspr.): Erbfolge nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser durch Eintritt der übrigen Erben der gleichen Ordnung in die Erbfolge eines ausfallenden Erben; vgl. ↑Parentelsystem …   Universal-Lexikon

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