Observanz

Observanz
Ob|ser|vanz
die; -, -en
<aus gleichbed. mlat. observantia, dies aus lat. observantia »Beobachtung; Befolgung«>:
1. Ausprägung, Form.
2. Gewohnheitsrecht [in unwesentlicheren Sachgebieten] (Rechtsw.).
3. Befolgung der eingeführten Regel [eines Mönchsordens].

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Observanz — Observanz, teilw. als Bewegung Observanten bezeichnet: Observanz (Recht), ein Gewohnheitsrecht mit einem örtlich begrenzten Geltungsbereich Observanzbewegung, eine Spaltung des ursprüngliche Franziskanerordens Franziskaner (OFM), die Bezeichnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Observanz — (v. lat., Herkommen), 1) eine stillschweigend durch längere Befolgung u. Übung anerkannte Regel; daher Observanzenbuch, Buch, worin die bei Gerichtsbehörden od. Kirchengemeinden zur Norm gewordenen Gewohnheiten aufgeschrieben sind; 2) bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Observánz — (lat.), Herkommen, Regel, die stillschweigend durch längere Befolgung und Übung anerkannt und deshalb auch fernerhin für die Beteiligten verbindlich ist. Namentlich bei Gemeinden und andern Körperschaften kommen gewisse observanzmäßige… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Observánz — (lat.), Beobachtung, Herkommen, Regel, die durch längern Gebrauch rechtsverbindlich geworden; Gewohnheitsrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Observanz — Observanz, Beobachtung, Ordens oder Klosterregel, wohl auch für Herkommen gebräuchlich …   Damen Conversations Lexikon

  • Observanz — Observanz, lat. observantia, Beobachtung, Befolgung, die herkömmliche Ehrenbezeugung, die im alten Rom namentlich darin bestand, daß man hochgestellten Männern täglich die Aufwartung machte, dieselben bei ihren Ausgängen begleitete u. dgl. Das… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Observanz — Ob|ser|vanz 〈[ vạnts] f. 20〉 1. Recht aufgrund des Herkommens, eines Brauchs, des Gewohnheitsrecht 2. strengere Form einer Ordensregel * * * Ob|ser|vạnz, die; , en [mlat. observantia < lat. observantia = Beobachtung, Befolgung, zu: observare …   Universal-Lexikon

  • Observanz (Recht) — Als Observanz wird ein örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht (Herkommen) bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein „Recht, das nicht durch förmliche Setzung, sondern durch längere tatsächliche Übung entstanden ist, die eine dauernde und ständige,… …   Deutsch Wikipedia

  • Observanz, die — Die Observánz, plur. die en, aus dem Lat. observantia, in den Rechten, das Herkommen, ingleichen eine in dem Herkommen gegründete Gewohnheit, ein hergebrachtes Recht. S. Herkommen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Observanz — Ob|ser|vanz 〈 [ vạnz] f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Gewohnheitsrecht 2. strengere Form einer Ordensregel …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Observanz — Herkommen; örtlich begrenztes ⇡ Gewohnheitsrecht, anzutreffen noch im Gemeinderecht …   Lexikon der Economics

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