Konsortium

Konsortium
Kon|sor|ti|um
das; -s, ...ien [...i̯ən]
<aus lat. consortium »Teilhaberschaft«>
vorübergehender Zusammenschluss von Unternehmen, bes. Banken, zur gemeinsamen Durchführung eines größeren Geschäfts

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Konsortium — Konsortium …   Deutsch Wörterbuch

  • Konsortium — Sn Zusammenschluß von Unternehmen per. Wortschatz fach. (17. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. cōnsortium, einer Ableitung von l. cōnsors ( rtis) m./f. Teilhaber, Genosse , zu l. sors ( rtis) f. Los, Anteil, Geschick und l. con .    Ebenso nndl.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Konsortĭum — (lat., »Gemeinschaft, Gesellschaft«), die Vereinigung mehrerer zu einzelnen Geschäften für gemeinsame Rechnung, insbes. in der Börsensprache die Vereinigung mehrerer zu dem Zweck, um einzelne Finanzoperationen durchzuführen. So können die Mineure …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsortium — Konsortĭum (lat.), Gemeinschaft, Genossenschaft, im Börsenverkehr zeitweilige Vereinigung von Bank und Handelshäusern, um Staatsanlehen unterzubringen, Aktiengesellschaften zu errichten, Banken etc. zu gründen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konsortium — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Konsortium (lateinisch: consors, rtis = „Schicksalsgenosse“) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die… …   Deutsch Wikipedia

  • Konsortium — das Konsortium, Konsortien (Mittelstufe) Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen, um gemeinsam ein größeres Geschäft durchzuführen Beispiel: Die beiden Firmen haben ein Konsortium gebildet …   Extremes Deutsch

  • Konsortium — Kon|sọr|ti|um 〈n.; s, ti|en〉 vorübergehender Zusammenschluss von Geschäftsleuten od. Banken für größere Finanzierungen [<lat. consortium „Gütergemeinschaft“; → Konsorte] * * * Kon|sọr|ti|um, das; s, …ien [lat. consortium = Teilhaberschaft,… …   Universal-Lexikon

  • Konsortium — 1. Begriff: Vereinigung mehrerer Banken (Konsorten) zur gemeinsamen Durchführung eines ⇡ Konsortialgeschäfts in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Regelung aller Einzelheiten im Gesellschaftsvertrag. 2. Häufiger Zweck: (1)… …   Lexikon der Economics

  • Konsortium — Konsorten: Das seit dem 16. Jh. bezeugte, aus lat. con sortes, dem Plural von lat. con sors (consortis) »gleichen Loses teilhaftig; Gefährte, Mitgenosse«, entlehnte Fremdwort wurde zuerst – ohne Wertung – im Sinne von »Schicksalsgenossen,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Konsortium Albert Ballin — Die Hamburgische Seefahrtsbeteiligung Albert Ballin GmbH und Co. KG, kurz Konsortium Albert Ballin , ist ein Hamburger Konsortium, das 2008 gegründet wurde, um einen Verkauf der Reederei Hapag Lloyd an einen nichtdeutschen Investor zu vermeiden.… …   Deutsch Wikipedia

  • Konsortium (Seefahrt) — Ein Konsortium ist in der Schifffahrt ein Zusammenschluss von mehreren Reedereien besonders im Bereich Containertransport, die gemeinsam ihre angebotenen Dienste verbessern wollen. Hierbei erhalten die Mitglieder eines Konsortiums das Recht, ihre …   Deutsch Wikipedia

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