- komptabel
- komp|ta|bel<aus gleichbed. fr. comptable zu compter »(be)rechnen, zählen«, dies aus gleichbed. lat. computare>(veraltet) verantwortlich, rechenschaftspflichtig (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Komptabel — (franz.), zur Rechnungslegung verpflichtet; für die Richtigkeit einer Rechnung verantwortlich, wie dies bei dem Rechnungsführer, er sei vertragsmäßig bestellt oder obrigkeitlich verpflichtet, der Fall ist. Im französischen Heer entsprechen die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Komptabel — Komptābel (frz.), zur Rechnungslegung verpflichtet; für die Richtigkeit einer Rechnung verantwortlich; Komptabilität, Rechnungslegung, Verantwortlichkeit des Rechnungsführers. Komptabilitätsgesetz, Gesetz, wie die Rechnung über den Staatshaushalt … Kleines Konversations-Lexikon
komptabel — komp|ta|bel <Adj.> [frz. comptable, zu: compter = rechnen, zählen < lat. computare, ↑Konto] (Rechtsspr. veraltet): verantwortlich, rechenschaftspflichtig … Universal-Lexikon
Komptantgeschäft — [kõ tã ], das Kassageschäft. * * * Komp|tant|ge|schäft [kõ tã:...], das; [e]s, e [zu frz. comptant = bar; Bargeld, zu: compter, ↑komptabel] (Wirtsch.): Kontantgeschäft. Kon|tạnt|ge|schäft, Komptantgeschäft, das (Wirtsch.): Kassageschäft … Universal-Lexikon
Komptabilität — Komp|ta|bi|li|tät die; <aus gleichbed. fr. comptabilité; vgl. ↑komptabel u. ...ität> Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht [in Bezug auf die Verwaltung öffentlicher Stellen] … Das große Fremdwörterbuch
rechenschaftspflichtig — ↑komptabel … Das große Fremdwörterbuch
verantwortlich — ↑komptabel … Das große Fremdwörterbuch