Kommissionär

Kommissionär
Kom|mis|si|o|när
der; -s, -e
<über fr. commissionnaire aus gleichbed. mlat. commissionarius>
jmd., der gewerbsmäßig Waren od. Wertpapiere in eigenem Namen für fremde Rechnung ankauft od. verkauft.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Kommissionär — (franz. Commissionnaire, engl. Factor, Agent), derjenige, der es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines andern, des Kommittenten, in eignem Namen zu kaufen oder zu verkaufen, daher je nachdem auch Einkaufs oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kommissionär — (frz.), der mit einem vermögensrechtlichen Geschäft Beauftragte (s. Kommissionshandel) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kommissionär — Kommissionär,der:⇨Bevollmächtigte …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Kommissionär — Abgrenzung des Kommissionärs von Handelsmakler und Handelsvertreter Kommissionär ist die Bezeichnung für einen selbstständigen Kaufmann (österr. Recht: Unternehmer), der Waren oder Wertpapiere nicht auf eigene Rechnung verkauft, sondern gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommissionär — Kom|mis|si|o|när 〈m. 1〉 1. jmd., der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung gewerbsmäßig Geschäfte abschließt 2. 〈Verlagswesen〉 zw. Verleger u. Sortimenter eingeschalteter Buchhändler [<frz. commissionnaire „Geschäftsvermittler“; →… …   Universal-Lexikon

  • kommissionär — I s ( en, er) ombud som köper el. säljer i kommission II s ( en, er) tjänsteman som utför uppdrag åt allmänheten, EU kommissionär …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Kommissionär — Kom|mis|si|o|när 〈m.; Gen.: s, Pl.: e〉 1. jmd., der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung gewerbsmäßig Geschäfte abschließt 2. zwischen Verleger u. Sortimenter eingeschalteter Buchhändler [Etym.: <frz. commissionaire… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kommissionär — derjenige, der es gewerbsmäßig unternimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittenten) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen (⇡ Kommissionsgeschäft gemäß § 383 HGB). K. ist stets ⇡ Kaufmann. I. Pflichten des K.:1. Beim …   Lexikon der Economics

  • Kommissionär — Kom|mis|si|o|när, der; s, e <französisch> (Händler auf fremde Rechnung; Kommissionsbuchhändler) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kommissionsgeschäft — I. Begriff:Die geschäftliche Betätigung eines ⇡ Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in §§ 383–406 HGB: Rechtlich ist das K. ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn des § 675 BGB gerichteter ⇡ gegenseitiger Vertrag. II.… …   Lexikon der Economics

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