Generalklausel

Generalklausel
Ge|ne|ral|klau|sel
die; -, -n:
1. allgemeine, nicht mit bestimmten Tatbestandsmerkmalen versehene Rechtsbestimmung.
2. Übertragung aller öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten an die Verwaltungsgerichte (soweit vom Gesetz nichts anderes bestimmt ist);

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Generalklausel — Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist. Weil die Rechtsprechung Generalklauseln konkretisieren muss, spricht man auch von Lücken intra legem (lat. innerhalb des Gesetzes) bzw …   Deutsch Wikipedia

  • Generalklausel — Ge|ne|ral|klau|sel, die: 1. (Rechtswiss.) sehr allgemein formulierte Rechtsvorschrift, die von der Rechtsprechung konkretisiert werden muss. 2. Vereinbarung, Vorschrift o. Ä., die allen Einzelregelungen übergeordnet ist. * * * Generalklausel,  … …   Universal-Lexikon

  • Generalklausel — allgemein gehaltene Formulierung, die in Gesetzen verwendet wird, um unbestimmt viele Sachverhalte zu erfassen, und deren Ausfüllung im Einzelnen der Rechtsprechung überlassen wird. Wichtiges Beispiel: § 626 I BGB. Vgl. auch ⇡ außerordentliche… …   Lexikon der Economics

  • Generalklausel — Ge|ne|ral|klau|sel (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel — Die polizei bzw. polizei und ordnungsrechtliche Generalklausel ist im deutschen Polizeirecht ein Auffangtatbestand, der Maßnahmen der Gefahrenabwehr ermöglicht, wo keine spezielleren Eingriffsermächtigungen (z. B. Standardmaßnahmen wie… …   Deutsch Wikipedia

  • Ordnungsrechtliche Generalklausel — Die polizei bzw. polizei und ordnungsrechtliche Generalklausel ist im deutschen Polizeirecht ein Auffangtatbestand, der Maßnahmen der Gefahrenabwehr ermöglicht, wo keine spezielleren Eingriffsermächtigungen (z. B. Standardmaßnahmen wie… …   Deutsch Wikipedia

  • Polizeiliche Generalklausel — Die polizei bzw. polizei und ordnungsrechtliche Generalklausel ist im deutschen Polizeirecht ein Auffangtatbestand, der Maßnahmen der Gefahrenabwehr ermöglicht, wo keine spezielleren Eingriffsermächtigungen (z. B. Standardmaßnahmen wie… …   Deutsch Wikipedia

  • Polizeirechtliche Generalklausel — Die polizei bzw. polizei und ordnungsrechtliche Generalklausel ist im deutschen Polizeirecht ein Auffangtatbestand, der Maßnahmen der Gefahrenabwehr ermöglicht, wo keine spezielleren Eingriffsermächtigungen (z. B. Standardmaßnahmen wie… …   Deutsch Wikipedia

  • Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklauseln — Die polizei bzw. polizei und ordnungsrechtliche Generalklausel ist im deutschen Polizeirecht ein Auffangtatbestand, der Maßnahmen der Gefahrenabwehr ermöglicht, wo keine spezielleren Eingriffsermächtigungen (z. B. Standardmaßnahmen wie… …   Deutsch Wikipedia

  • Sittenlosigkeit — Die Sittenwidrigkeit ist eine Generalklausel des deutschen Rechts. Insbesondere im Privatrecht hat sie eine besondere Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff der Sittenwidrigkeit 2 Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit 2.1 Privatrecht …   Deutsch Wikipedia

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