fungibel — austauschbar; ersetzbar * * * fun|gi|bel 〈Adj.〉 vertretbar ● fungible Sache bewegl. Sache, die im Rechtsverkehr nach Maß, Zahl u. Gewicht bestimmt wird [zu lat. fungi „besorgen, leisten, entrichten“] * * * fun|gi|bel <Adj.> [mlat.… … Universal-Lexikon
fungibel — fun|gi|bel 〈Adj.〉 vertretbar; fungible Sache bewegl. Sache, die im Rechtsverkehr nach Maß, Zahl u. Gewicht bestimmt wird [Etym.: <lat. fungi »verrichten, leisten, entrichten«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
fungibel — fun|gi|bel adj., t, fungible (ombyttelig) … Dansk ordbog
fungibel — fun|gi|bel <lateinisch> (einsetzbar; Rechtssprache vertretbar); fungi|b|le Sache … Die deutsche Rechtschreibung
austauschbar — fungibel; ersetzbar * * * aus|tausch|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es austauschen kann * * * aus|tausch|bar <Adj.>: zum Austauschen geeignet. * * * aus|tausch|bar <Adj.>: zum Austauschen geeignet: e Teile … Universal-Lexikon
Fungibilität — (lat. fungi „verwalten“, „vollbringen“) ist die Eigenschaft von Gütern, Devisen und Wertpapieren, leicht austauschbar zu sein. Fungible Werte werden nicht individuell, sondern der Gattung nach bestimmt und können durch andere Stücke gleicher… … Deutsch Wikipedia
Kredithandel — ist im Kreditwesen der Handel von einzelnen Bankkrediten oder ganzen Kreditportfolios („Pakete“) zwischen Kreditinstituten oder spezifischen Unternehmen (Finanzinvestoren, Zweckgesellschaften, Inkassounternehmen) sowie der Handel mit… … Deutsch Wikipedia
Mark to market — (engl. „marktnahe Bewertung“, auch Neubewertungsprozess genannt) ist eine Bewertungsmethode beim Jahresabschluss von Kreditinstituten, die im Grundsatz die Bewertung von Finanzinstrumenten nach dem aktuellen Marktpreis verlangt.… … Deutsch Wikipedia
Aktiengesellschaft — Eine Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine privatrechtliche Vereinigung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Aktiengesellschaft ist eine international bedeutsame Unternehmensform.… … Deutsch Wikipedia
Ausgabepreis — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia