- evinzieren
- evin|zie|ren<aus lat. evincere »gänzlich besiegen«>jmdm. durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, weil ein anderer ein größeres Recht darauf hat (Rechtsw.)
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Evinzieren — (lat.), entwähren (s. Entwährung) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Evinzieren — (lat.) überführen, erweisen; in der Rechtssprache: entwähren (s. Eviktion); evinzībel, erweislich, überführbar … Kleines Konversations-Lexikon
evinzieren — evin|zie|ren 〈[ vin ] V. tr.; hat〉 jmdn. evinzieren jmdm. (auf jurist. Wege) Besitz entziehen [<lat. evincere „gänzlich überwinden, durchsetzen“] * * * evin|zie|ren <sw. V.; hat [lat. evincere (2. Part.: evictum) = völlig besiegen, spätlat … Universal-Lexikon
evinzieren — e|vin|zie|ren 〈[ vin ] V.〉 jmdn. evinzieren jmdm. (auf jurist. Wege) Besitz entziehen [Etym.: <lat. evincere »ganz überwinden, durchsetzen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Eviktion — Evik|ti|on 〈[ vik ] f. 20〉 Besitzentziehung (auf jurist. Wege) [<lat. evictio „Sicherstellung“] * * * Eviktion [lateinisch, zu evincere »gänzlich besiegen«] die, / en, Entwehrung, die Entziehung einer Sache durch richterliches Urteil, weil… … Universal-Lexikon
enteignen — ↑evinzieren, ↑expropriieren, ↑konfiszieren … Das große Fremdwörterbuch
entziehen — ↑evinzieren … Das große Fremdwörterbuch
Eviktion — Evik|ti|on [...v...] die; , en <aus gleichbed. spätlat. evictio, eigtl. »völlige Besiegung«, zu evictus, Part. Perf. von lat. evincere, vgl. ↑evinzieren> Entziehung eines Besitzes durch richterliches Urteil, weil ein anderer ein größeres… … Das große Fremdwörterbuch