- Abjudikation
- Ab|ju|di|ka|ti|ondie; -, -en[gerichtliche] Aberkennung.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Abjudikation — Ab|ju|di|ka|ti|on 〈f. 20; Rechtsw.〉 Aberkennung * * * Abjudikation [zu lateinisch abiudicare »richterlich aberkennen«] die, / en, (gerichtliche) Aberkennung. * * * Ab|ju|di|ka|ti|on, die; , en [mlat. abiudicatio = Verurteilung] (Rechtsspr.):… … Universal-Lexikon
Abjudikation — Fradømmelse … Danske encyklopædi
Abjudikation — Ab|ju|di|ka|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 Aberkennung [Etym.: → abjudizieren] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Abjudikation — Ab|ju|di|ka|ti|on, die; , en <lateinisch> (veraltet für Aberkennung) … Die deutsche Rechtschreibung
Aberkennung — bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus. Eine veraltete Bezeichnung für Aberkennung im juristischen Sinne ist Abjudikation[1]. Zusammenhänge Zu einer Aberkennung kann es in verschiedenen… … Deutsch Wikipedia
Abjudizieren — (lat.), gerichtlich absprechen, ab erkennen; Abjudikation, gerichtliche Aberkennung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Abjudicere — Foretage abjudikation … Danske encyklopædi
Aberkennung — ↑Abjudikation … Das große Fremdwörterbuch