derogieren

derogieren
de|ro|gie|ren
<aus lat. derogare »aufheben, beschränken, aberkennen« zu ↑de... u. rogare »bitten«>
außer Kraft setzen;
schmälern, beeinträchtigen

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • derogieren — de|ro|gie|ren 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 aufheben, einschränken [<lat. derogare „teilweise entziehen, abschaffen“] * * * de|ro|gie|ren <sw. V.; hat [lat. derogare] (Rechtsspr.): teilweise außer Kraft setzen: eine Verfügung d.; Ü diese Vorzüge… …   Universal-Lexikon

  • Derogieren — Den Vorgang, mit dem die Rechtssetzungsautorität das Ende der Geltung und/oder Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift anordnet, nennt man Derogation. Ebenso wie bei der Novellierung gilt auch hier, dass die Rechtsetzungsautorität nur mittels… …   Deutsch Wikipedia

  • derogieren — de|ro|gie|ren 〈V.; Rechtsw.〉 1. einschränken 2. aufheben [Etym.: <lat. derogare »teilweise entziehen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • derogieren — de|ro|gie|ren (zum Teil aufheben) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Derogation — Den Vorgang, mit dem die Rechtssetzungsautorität das Ende der Geltung und/oder Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift anordnet, nennt man Derogation. Ebenso wie bei der Novellierung gilt auch hier, dass die Rechtsetzungsautorität nur mittels… …   Deutsch Wikipedia

  • Derogation — (lat.), die Aufhebung eines Gesetzes durch ein später erlassenes Gesetz; dann insbes. die Abänderung eines Gesetzes durch Aufhebung einzelner Bestimmungen im Gegensatze zur Abrogation, der vollen Aufhebung des ganzen Gesetzes; derogieren,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Derogation — (lat.), Aufhebung eines Gesetzes durch ein anderes; teilweise Entkräftung eines Gesetzes, im Gegensatz zur vollständigen (Abrogation); derogieren, beeinträchtigen, schmälern, aufheben, außer Kraft setzen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bayerisches Mediengesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern Kurztitel: Bayerisches Mediengesetz Früherer Titel: Medienerprobungs und …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzesergänzende Verordnung — Die gesetzesergänzende Verordnung ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung im Bereich eines eng umgrenzten Rechtsgebiet (z.B. Ortspolizei) erlassen werden… …   Deutsch Wikipedia

  • beeinträchtigen — ↑derogieren …   Das große Fremdwörterbuch

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